Gesetz
In den Niederlander ist Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Woche (DBP 54 mm) möglich.
Zwischen dem erste Gespräch mit Ihrem Arzt und dem Schwangerschaftsabbruch ist eine gesetzliche Wartezeit von 5 Tagen vorgeschrieben.
Wenn weniger als 16 Tage seit dem ersten Ausbleiben der Regel vergangen sind, gibt es keine Wartezeit.