Das Gesetz

In der Niederlande sind Schwangerschaftsabbrüche bis zur 22. Woche (DBP 54 mm, FL 36 mm) zulässig. Zwischen dem erste Gespräch mit Ihrem Arzt und dem Schwangerschaftsabbruch ist eine gesetzliche Wartezeit von 5 Tagen vorgeschrieben. Wenn weniger als 16 Tage seit dem ersten Ausbleiben der Regel vergangen sind, gibt es keine Wartezeit.

Im falle Minderjärigkeit (< 16 Jahre) ist die schriftliche Genehmigung eines Elternteils notwendig.

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